Artenschutz am Straßenrand

 

Erfreulicherweise lassen sich in diesem Jahr in unserem Gemeinde­gebiet zahlreiche Randstreifen und Wegesäume finden, an denen nun Gräser und Wildblumen wachsen dürfen. Aus Verkehrssicherungs­gründen ist die Mahd auf meist einen Meter, an manchen Stellen auch auf nur 50 cm beschränkt worden, nachdem in den vergan­genen Jahren viele Wegeränder radikal zurückgeschnitten wurden, teilweise bis in das Wurzelwerk der Bäume.

Laut Mitteilung unseres Bürger­meisters seien „nicht nur seit diesem Jahr in Nottuln immer mehr Rasen- in Wiesenflächen umgewandelt“ worden, sondern zudem „verschiedene Saatgutmischungen aus regionaler Herkunft bestellt, so dass durch die Mitarbeiter des Bauhofes dieses Jahr über 2.500 m² Rasen- in naturnahe Wiesenflächen umgewandelt werden konnten.“ Das lässt doch hoffen!

Wo immer möglich, sollten ein Drittel bis die Hälfte der Fläche alternierend gemäht werden, so dass immer genügend ungemähte Flächen für die Insekten zur Verfügung stehen. Der zweite Pflegeschnitt sollte erst nach der Blühphase im September erfolgen. Und ganz wichtig: Es ist unerlässlich, nach der Mahd das Schnittgut abzuräumen, damit bodenbewohnenden Bienen und Wespen die Einfluglöcher nicht versperrt werden. (An der L 577 Richtung Billerbeck fand die Abräumung leider bisher nicht statt. Da geht noch was.)


Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe berichtet über den Naturschutz am Straßenrand, dass schon nach wenigen Jahren die Vegetation auf den eingerichteten Probeflächen artenreicher geworden sei.

Führt uns in diesen Tagen der Weg allerdings in die Bauerschaft Stockum, sehen wir Blumen und Insekten weiterhin chancenlos. Auch hier wünschen wir uns einen ökologischen Umgang mit der Natur.

Annette Müller
Paul Bergmann
Eckenhovener Weg, Nottuln



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