Zur Gerichtsverhandlung gegen den Gynäkologen Detlef Merchel wegen Verstoßes gegen § 219a

 

Wir Grüne in Nottuln unterstützen Detlef Merchel, der Frauen auf seiner Webseite über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruches informiert und schließen uns der Solidaritätskundgebung vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung Münster an: Weg mit § 219a!

Paragraph 219a besagt, Ärzt:innen dürfen "auf die Tatsache hinweisen", dass sie Abtreibungen vornehmen, aber nicht darüber informieren, welche Methoden sie anwenden. Frauen haben jedoch einen Anspruch darauf, dass sie Unterstützung und Beratung erhalten. Wer könnte dies besser tun als Ärztinnen und Ärzte. Wir finden es ungeheuerlich, dass diese nun abgestraft werden, weil sie Frauen in Not sachliche Informationen anbieten.

Die Grünen im Bundestag haben das Informationsverbot scharf kritisiert und fordern weiterhin seine Abschaffung. „Statt für Klarheit zu sorgen, stigmatisiert die Regierung Frauen und Ärztinnen und Ärzte und gefährdet damit die Versorgungssicherheit von ungewollt Schwangeren. Denn junge Gynäkologinnen und Ärzte werden durch den § 219a abgeschreckt, diesen Eingriff anzubieten.“

Vor der Gerichtsverhandlung in Coesfeld wird auch Josefine Paul, Fraktionsvorsitzende und frauen- und familienpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag NRW, sprechen.

Die Kundgebung findet statt am Donnerstag, 20. Mai um 9.30 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld. Alle Interessierten sind zur Teilnahme unter Corona-Bedingungen eingeladen.



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21.05.2021: Bericht in der AZ "Amtsgericht fällt Urteil wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbruch - Geldstrafe für Frauenarzt Merchel"

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