Gutachten bestätigt: Grundstücksverkauf Kindergarten Nottuln Nord durch die Gemeinde rechtswidrig.

"Die Art des Investorenauswahlverfahrens und der Grundstücksverkauf zum Bau des Kindergartens Nottuln Nord ist eine unzulässige Beihilfe und hätte so nicht erfolgen dürfen. Diese Schlussfolgerung lässt sich aus einer umfangreichen juristischen Stellungnahme, die die Grünen in Auftrag gegeben haben, ziehen. Dadurch dass das Grundstück ca. 40% unter Wert verkauft wird, wird Vermögen der Gemeinde Nottuln rechtswidrig vernichtet.

Dabei ist das Ganze Verfahren aus Sicht der Grünen in weiten Teilen undurchsichtig und über weite Strecken ohne Beteiligung der Politik durchgeführt worden. So gibt es im Vorfeld keinen  Beschluss, auf welche Art der Kindergarten errichtet werden sollte, sondern es wurde der Politik zur nicht öffentlichen Ratssitzung am 18.02. eine fertig durchgeführter Vergabevorschlag vorgelegt, der nur noch zu genehmigen sei. Auf die Ausschreibung, die ausschließlich in der Vergabeplattform Subreport veröffentlicht wurde und von Investoren kaum zu finden war, ging nur eine Angebot der Firma ein, die schon die letzten Kindergärten im Gemeindegebiet errichtet hat. Schon allein Dieses sollte zu Denken geben. Ein echter Wettbewerb war offensichtlich kaum gewollt. Eine Vergabe bei nur einem Angebot unüblich und aus Sicht der Grünen auch bei der Summe ungehörig..

Nach Recherche der Grünen haben zwei von drei Nottulner Firmen, die sich initiativ auf den Bau des Kindergartens beworben haben, nach deren Aussage die Ausschreibungsunterterlagen nicht erhalten, die dritte Firme nur nach wiederholter Anmahnung. Spätestens die Bedingung, dass als Referenz in den letzten fünf Jahren zwei Kindergärten errichtet worden seien, hat den letzten Nottulner Bewerber von der Abgabe eines Angebots abgeschreckt.

Am Schwersten wiegt, dass die Gemeinde ein Grundstück unter Wert verkauft. Hier wird auf unzulässiger Weise ca. 250.000.-€ Gemeindevermögen vernichtet. Der Rat hat dem in nicht öffentlicher Sitzung mit knapper Mehrheit, gegen der Empfehlung der Fachleute vom Bau, die ja auch im Rat sitzen, zugestimmt. Grund dafür war die offensichtliche Notwendigkeit von Kindergartenplätzen. Dabei war die Bauabsicht schon seit Jahren beschlossen, nur in der rechtzeitigen Umsetzung tat sich wenig.

Im Übrigen scheint der Mehrheit des Rates die Gestaltung des Kindergartens und damit des Nottulner Ortsbildes und des Umfeldes für unsere Kinder recht egal zu sein. Die Verwaltung hat keine Planung vorgelegt, sodass diese nach wie vor unbekannt ist. Auch nur das Einsehen der Planung wurde von der Mehrheit für überflüssig gehalten.

Zudem ist jedem an dem Beschluss Beteiligten von mehreren Seiten deutlich erläutert worden, dass die Errichtung des Kindergartens durch die Gemeinde selbst und die anschließende Vermietung an den Betreiber, keine Vernichtung sondern  den Aufbau von gemeindlichen Vermögen bedeutet hätte und weit wirtschaftlicher gewesen wäre.

"Unser Verdacht, dass die Gemeindeverwaltung bei dem Investorenauswahlverfahren Kindergarten Nottuln Nord rechtswidrig gehandelt hat, hat sich durch das unabhängige Gutachten, das wir erst in Auftrag geben mussten, bestätigt. Wir wollen nicht glauben, dass jemand persönliche Vorteile von dem windigen Verfahren hat, die finanziellen Nachteile für die Gemeinde sind jedoch evident." so Richard Dammann, Fraktionssprecher der Grünen Nottuln. Die Grünen fordern die Gemeinde auf das Verfahren zurückzunehmen und erneut beraten zu lassen."

Schreiben von Bündnis 90/Die Grünen Nottuln

Anlage 1: Vergabeunterlagen [Investorenauswahlverfahren für ein Baugrundstück im Baugebiet „Nottuln Nord" für eine Bebauung mit einer Kindertagesstätte]


Stellungnahme der Kanzlei "CLP Rechtsanwälte | CUBUS" [Niederkasseler Lohweg 18 | 40547 Düsseldorf] vom 08.05.2020
zur Prüfung des Vergabeverfahren Kita Nottuln Nord


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