Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen hat am 6.12.2017 die Verwaltung beauftragt, die Planung für ein künftiges Gewerbegebiet voranzutreiben. Dies umfasst insbesondere das Durchführen von Gesprächen mit Grundstückseigentümern und die Entwicklung eines ersten Planentwurfs, auf dessen Grundlage dann eine detailliertere Betrachtung der Wirtschaftlichkeit einschließlich eines groben Zeitplans dargestellt wird.
Vor diesem Hintergrund haben wir die bestehenden Nottulner Gewerbegebiete näher betrachtet und dabei folgende Eindrücke gewonnen:
- Aufgefallen ist im alten Gewerbegebiet, dass viele Hallen vermietet sind oder leer stehen. Flächen werden für Altautoverkauf, das Abstellen von Wohnwagen, zur Lagerung verschiedenster Materialien und in einigen Fällen auch für Wohngebäude genutzt. Es sind Freiflächen zu sehen, bei denen die Zuordnung zu einem Gewerbebetrieb nicht zu erkennen ist. Insgesamt macht das Gewerbegebiet einen ungeordneten und vielfach ungepflegten Eindruck; auf Investoren, die auf ihr Image Wert legen, muss dies abschreckend wirken. Leerstände und die Art des Gewerbes lassen an vielen Stellen vermuten, dass nur wenige Arbeitsplätze eingerichtet sind und dass die Gewerbesteuereinnahmen eher gering ausfallen.
- Die Grundstücke im neuen Gewerbegebiet Beisenbusch waren zwar schnell verkauft. Es sind hier aber auf riesigen Flächen Lagerhallen und -plätze entstanden, die kaum zur positiven Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen und der Arbeitsplatzentwicklung beitragen dürften. Angesichts der großen Subvention, die die Erschließung eines Gewerbegebietes bedeutet, betrachten wir den schnellen kriterienlosen Verkauf der Grundstücke als Fehlentscheidung mit der Folge einer für die Gemeinde unerfreulichen Fehlentwicklung.
Dem steht eine Nachfrage nach Gewerbeflächen gegenüber, sei es für Neuansiedlungen oder für Betriebserweiterungen. Diesen Interessenten kann derzeit von der Gemeinde kein Angebot gemacht werden, obgleich dem Bedarf fehl- oder wenig genutzte Flächen gegenüberstehen.
Für die Zukunft muss deshalb bei Erschließung weiterer Gewerbefläche erneuten Fehlentwicklungen gegengesteuert werden. Des weiteren ist zu überlegen, wie die bestehenden Gewerbegebiete mit dem Ziel der Ansiedlung zukunftsorientierten Gewerbes neu strukturiert und aufgewertet werden können – mit dem Ziel der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen und der Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir mit Blick auf die bestehenden Gewerbebetriebe die Klärung folgender Fragen:
- Wie hoch sind die Gewerbesteuereinnahmen, aufgeschlüsselt nach Betrieben, in den bestehenden Gewerbebetrieben? Wie hoch sind diese Einnahmen pro m² Betriebsfläche?
- Wie viele Arbeitsplätze stehen dort, aufgeschlüsselt nach Betrieben, im Jahresdurchschnitt zur Verfügung? Wie viele Arbeitsplätze stehen pro m² Betriebsfläche zur Verfügung?
- Wurde bereits mit kritisch zu sehenden Unternehmen Kontakt aufgenommen zwecks Klärung der Frage, welche Unternehmensentwicklung geplant ist?
- Könnte es eine Möglichkeit sein, Flächen wieder anzukaufen und an Gewerbetreibende zu verkaufen oder zu verpachten, die eine den Gemeindeinteressen entsprechende Nutzung anstreben?
- Besteht die Möglichkeit, kritische Betriebe wie Altautoverwerter zum Verlassen der Gemeinde zu motivieren, um diese Flächen neu vermarkten zu können?
Mit Blick auf die Erschließung neuer Gewerbeflächen beantragen wir, die nachfolgenden Fragen zu klären:
- Ist im Interesse verbesserter Einflussnahme der Gemeinde auf die Betriebsentwicklung die Verpachtung von Flächen einem Verkauf vorzuziehen?
- Gibt es konkrete Vorstellungen, welche Art von Betrieben angesiedelt werden soll? Wenn ja, welcher Art sind die Auswahlkriterien?
- Von welchen Gewerbetreibenden liegen derzeit konkrete Nachfragen nach Gewerbefläche vor? Wurden konkrete Angaben gemacht zur Art des Gewerbes und zur Zahl der Arbeitsplätze, die geschaffen werden sollen?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Verträge mit den Unternehmen so zu gestalten, dass diese mit Sanktionen belegt werden können, sofern die Art des Gewerbes und die Zahl der Arbeitsplätze gegebenen Zusagen nicht entspricht?
Vor Beantwortung dieser Fragen sehen wir uns nicht in der Lage, der Schaffung neuer zusätzlicher Gewerbeflächen zuzustimmen. Für uns steht das Wohl der Gemeinde im Vordergrund. Somit kann es nicht angehen, in ein neues Gewerbegebiet zu investieren, solange der Nutzen für die Gemeinde nicht belegt ist.
Die genannten Fragen zählen überwiegend zum Aufgabenspektrum eines Wirtschaftsförderers oder einer Wirtschaftsförderin. Da diese Stelle nun neu besetzt werden konnte, regen wir an, mit der Bearbeitung unseres Antrags diese Person zu beauftragen.
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