Artenschutz am Straßenrand

Mit großem Entsetzen mussten wir jetzt feststellen, dass in der Bauerschaft Horst die Randstreifen der Bauerschaftsstraßen im Auftrag des Baubetriebshofes Ende Juli oder Anfang August geschnitten worden sind. In den letzten Jahren hatten wir den Eindruck, dass zumindest ein Bemühen um Zurückhaltung vorhanden war. Eine Mahd von einem halben Meter an der Straßenkante reichte aus, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

Insekten sind unverzichtbar für das Überleben und die Artenvielfalt auf unserem Planeten. Die sogenannte Krefelder Studie belegt, dass innerhalb von 27 Jahren die Biomasse der Insekten in Deutschland um 76 Prozent zurückgegangen ist. Die Ergebnisse wurden 2017 von Forschenden der Universität Nijmwegen ausgewertet und bestätigt.

„Neben dem Rückgang der Insekten-Biomasse ist auch die Anzahl der Insektenarten in Deutschland rückläufig. Dieser Rückgang der Insektenvielfalt wird in den Roten Listen der gefährdeten Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Deutschland dokumentiert. Demnach gelten 42 Prozent der Insektenarten als bestandsgefährdet, extrem selten oder bereits ausgestorben.“ (Quelle: Bundesinformationszentrum Landwirtschaft)

Da es seit Jahrzehnten kaum noch Blühwiesen für die Heuernte gibt, sind die Blühstreifen der Landwirte und die Straßenränder ein wichtiges Rückzugsgebiet und Nahrungsangebot für Insekten. Sogar Straßen NRW sagt: „Das Straßenbegleitgrün dient auch als Rückzugs- und Teillebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten.“

Stattdessen hat nun wieder ein radikaler Rückschnitt jeglicher blühender Pflanzen stattgefunden, bis an den Feldrand heran sowie dem Belassen des Mahdgutes. Eine Mulchmahd ist zwar ökonomisch, aber nicht ökologisch. Für den Herbst gibt es also nicht nur auf den beackerten Feldern, sondern auch auf den Randstreifen keine Nahrung mehr für Insekten.


Nottuln, Horst vom 01.08.2023

Sterben die Insekten, fehlt u.a. Fledermäusen und vielen Singvögeln die Nahrung, die sie zum Überleben benötigen. Das von Menschen verursachte Artensterben geht also weiter und wir in Nottuln sind vorne dabei!

Wir würden uns ein Umdenken bei den Verantwortlichen und den Durchführenden sehr wünschen – nein, wir fordern es, denn es ist unübersehbar, dass die Zeit drängt! Eine artenreiche Natur kann nur ohne die von uns Menschen verursachten Gefährdungen erhalten werden.

Der LWL empfiehlt einen ersten Pflegeschnitt im Juni und einen zweiten nach der Blühphase im September. Dennoch ist unseres Erachtens vielerorts ein zweiter Rückschnitt nicht erforderlich und ein Verzicht darauf erstrebenswert, da sich gerade im Winter Vögel von den Samen ernähren.

Nottuln, Schapdettener Straße vom 06.08.2023 – so kann es gehen!



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