Erweiterung EDEKA: der dritte Anlauf

Im Ausschuss wird beschlossen, das Verfahren zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 „Einkaufsbereich Rhodeplatz und ZOB Nottuln“ im Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich einzuleiten. (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch). Ziel der Verfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung und Erweiterung des Einkaufsbereichs Rhodeplatz.

EDEKA will sich vergrößern zu Lasten des noch verbliebenen Rhodeparkes.

Wir sind dagegen. Warum, das können Sie in unserem Flyer nachlesen.

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