Grüner Antrag: Radverkehr in Nottuln fördern

Nottuln hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehr zu fördern. Das möchten wir präzisieren.

Der Ausschuss beschließt (u.a.):
"Wir sind gespannt!Nottuln wird Vorreiter bei der Errichtung der Velorouten. Die Gemeinde sucht eine Trasse nach Münster, die perspektivisch ausgebaut wird und bringt das Konzept der Velorouten aktiv voran."

Abgehakt?!

Unser Antrag, das Zusatzschild "Radfahrer absteigen" nicht mehr zu verwenden, wird vom Ausschuss abgelehnt.

Dieses Schild steht z.B. in Nottuln an der Lindenstraße zusammen mit dem Schild, das einen benutzungspflichtigen Radweg ausweist und einem Schild, das auf Radwegeschäden hinweist.

Die Straßenverkehrsordnung sagt dazu:

"... wenn ein nach StVO benutzungspflichtig angeordneter Radweg objektiv nicht nutzbar ist ..., ist ein Ausweichen auf die Fahrbahn zulässig. Das Ausweichen von Radfahrern auf Gehwege (Bürgersteige) ist grundsätzlich nicht zulässig...".

Das Zusatzschild "Radfahrer absteigen" (Zeichen 1012-32) kommt in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht vor. Es ist aber im Verkehrszeichenkatalog aufgeführt und damit ein amtliches Verkehrszeichen. Die Bedeutung des Zeichens bleibt jedoch unbestimmt.

Wer die Aufforderung des Zeichens nicht befolgt, kann auch nicht per Verwarnungs- oder Bußgeld bestraft werden, da das Zeichen auch im Bußgeldkatalog nirgends erwähnt wird. Da ein Zusatzzeichen nur eine wirksame Bedeutung hat, wenn es mit einem Verkehrszeichen kombiniert wird, dessen Bedeutung es verdeutlicht oder ergänzt, ist das Schild allein verkehrsrechtlich vollkommen wirkungslos.

Wahrscheinlich will die Gemeinde lediglich Haftungsansprüchen entgehen, wenn Ihnen auf dem kaputten Radweg fahrend etwas passiert.

Dies scheint uns fragwürdig, da in Nottuln noch viel schlechtere Radwege (z.B. Steinstraße im Außenbereich) als benutzungspflichtig ausgewiesen sind...

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