16.10.2019 Antrag "Dachbegrünungen bei Neubauten und Sanierungen"


Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Gemeinbedarfsgebäude, also Gebäude für kommunale Aufgaben und mit öffentlichem Zweck, sollen zukünftig bei Sanierung oder Neubau mit einer Dachbegrünung vorgesehen werden, sofern die Gebäude eine Dachschräge unter 15° Grad aufweisen.

2. Nach §1 Abs. 3 BauGB hat unsere Kommune Nottuln die Planungshoheit und stellt Bauleitpläne für spätere Bebauungspläne auf. Dachbegrünungen sollen darin als einzuhaltender Standard für zukünftige Planungen integriert werden. Die Festsetzungen (§9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) von Begrünungen in neuen, geänderten und überplanten Bebauungsplänen ist durchaus üblich und für eine nachhaltige Ortsentwicklung zu empfehlen. Dachbegrünungen weisen hinsichtlich der Feinstaubproblematik sehr gute Reinigungseffekte auf.

Begründung:
In Folge von starken oder dauerhaften Regenfällen kommt es in den Kommunen immer wieder zu Überflutungen von Straßen, Kellern und gesamten Wohngebäuden, wie zuletzt während des Starkregens am 11.7.2019 in Nottuln.
Durch eine hohe Versiegelungs- und Verdichtungsrate kann das anfallende Niederschlagswasser nicht ausreichend schnell versickern. Maßnahmen zur Flächenentsiegelung, zur öffentlichen Regenwasserversickerung aber auch eine stärkere Regenwassernutzung im Haushalt und zur Gartenbewässerung können Abhilfe schaffen.

Auch Dachbegrünungen halten Niederschläge nachweislich zurück, denn ein Großteil des Wassers wird zunächst im durchwurzelten Substrat gebunden und läuft zeitverzögert ab. Dies verringert nicht nur die Überschwemmungsgefahr, sondern entlastet zudem das kommunale Kanalisationsnetz.
Jahreszeitlich sorgen begrünte Dächer im Sommer durch die Verdunstung für eine Abkühlung der umgebenden Luft. Wohnräume unter den Dachflächen heizen sich durch den Isolationseffekt von der Sonne weniger auf und kühlen im Winter weniger aus.
Die einheimische Artenvielfalt profitiert von dem erweiterten Nahrungsangebot der Pflanzen sowie durch ungestörte Lebensräume auf den Dächern. Insgesamt wirken sich Gründächer auch positiv auf das Stadtklima aus, weil Schadstoffe sowie Staub aus der Luft gefiltert werden. Optisch steigert eine Begrünung zudem die Attraktivität der Bebauung erheblich.

Finanzierung und Förderung:
Im Rahmen von Dorf- und Stadterneuerungsgebieten können Dachbegrünungen speziell bei Sanierungen oder Neubauten von Gemeinbedarfsgebäuden (z. B. Bürgerhäuser oder Jugendeinrichtungen) mit Landesmitteln gefördert werden.
Im Rahmen der KfW-Programme Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152) und Zuschuss (430) kann bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einer energetischen Einzelmaßnahme auch die Begrünung der Dachfläche gefördert werden.

Sollte eine Dachbegrünung aus baulichen oder planerischen Gründen nicht möglich sein, so wäre eine Bestückung mit Photovoltaiktechnik sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Uphoff
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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